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Nachrichten
In memoriam Siegfried Heinrichs

Siegfried Heinrichs - Schriftsteller und Verleger (4.10.1941 - 8.4.2012)

Ein Leben für die – im kommunistischen Herrschaftsbereich – unterdrückte Literatur

 
Johannes Weberling: "Die Medien haben Nachholbedarf"

Johannes Weberling:

"Die Medien haben Nachholbedarf"

Interview mit der Deutschen Welle zur Berichterstattung rund um den Prozeß gegen Anders Breivik am 19. April 2012.

Hier geht es zum Interview.
 
BVerwG: Fotografierverbot von Polizeibeamten des Spezialeinsatzkommandos rechtswidrig

Pressemitteilung Nr. 27 / 2012 vom 28. März 2012

BVerwG: Fotografierverbot von Polizeibeamten des Spezialeinsatzkommandos rechtswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass ein von der Polizei gegenüber Mitarbeitern einer Zeitung ausgesprochenes Verbot rechtswidrig war, Polizeibeamte des Spezialeinsatzkommandos während eines Einsatzes zu fotografieren.

Beamte des Spezialeinsatzkommandos der Polizei waren beauftragt, den der gewerbsmäßigen Geldwäsche beschuldigten mutmaßlichen Sicherheitschef einer russischen Gruppierung organisierter Kriminalität aus der Untersuchungshaft bei einer Augenarztpraxis in der Schwäbisch Haller Fußgängerzone vorzuführen. Der Einsatz wurde von zwei Journalisten, darunter einem Fotoreporter, bemerkt. Nachdem dieser sich anschickte, Bilder von den Dienstfahrzeugen und den eingesetzten Beamten anzufertigen, forderte der Einsatzleiter ihn auf, das Fotografieren zu unterlassen. Der Journalist unterließ es daraufhin, Bilder anzufertigen. Die Polizei rechtfertigte das Verbot unter anderem damit: Die eingesetzten Beamten des Spezialeinsatzkommandos hätten durch die Veröffentlichung der angefertigten Fotografien in der Zeitung der Klägerin enttarnt werden können. Dadurch hätte ihre künftige Einsetzbarkeit im Spezialeinsatzkommando beeinträchtigt und sie selbst hätten persönlich durch Racheakte gefährdet werden können. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Klage des Zeitungsverlags ab, für den die Journalisten tätig sind. Auf die Berufung des Verlags stellte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim fest, dass das Vorgehen des Einsatzleiters rechtswidrig war. Der Verwaltungsgerichtshof hat dabei unter anderem angenommen: Die Gefahr einer unzulässigen Veröffentlichung der angefertigten Fotografien habe nicht bestanden, weil mangels gegenteiliger konkreter Anhaltspunkte von einer Vermutung rechtstreuen Verhaltens der Presse und damit davon auszugehen sei, dass sie keine Porträtaufnahmen der eingesetzten Beamten und im Übrigen nur Fotografien veröffentlichen werde, auf denen die Beamten insbesondere durch Verpixelung ihrer Gesichter unkenntlich gemacht seien.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des beklagten Landes zurückgewiesen. Die Polizei durfte nicht schon das Anfertigen der Fotografien untersagen. Der Einsatz von Polizeibeamten, namentlich ein Einsatz von Kräften des Spezialeinsatzkommandos stellt im Sinne der einschlägigen Bestimmung des Kunsturhebergesetzes ein zeitgeschichtliches Ereignis dar, von dem Bilder auch ohne Einwilligung der abgelichteten Personen veröffentlicht werden dürfen. Ein berechtigtes Interesse der eingesetzten Beamten kann dem entgegenstehen, wenn die Bilder ohne den erforderlichen Schutz gegen eine Enttarnung der Beamten veröffentlicht werden. Zur Abwendung dieser Gefahr bedarf es aber regelmäßig keines Verbots der Anfertigung von Fotografien, wenn zwischen der Anfertigung der Fotografien und ihrer Veröffentlichung hinreichend Zeit besteht, den Standpunkt der Polizei auf andere, die Pressefreiheit stärker wahrende Weise durchzusetzen. Eine solche Lage war hier nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs gegeben.

BVerwG 6 C 12.11 - Urteil vom 28. März 2012

Vorinstanzen:

VGH Mannheim, 1 S 2266/09 - Urteil vom 19. August 2010

VG Stuttgart, 1 K 5415/07 - Urteil vom 18. Dezember 2008

Siehe auch die Terminvorschau des BVerWG hierzu.

 
OER-Sonderdruck "10. Frankfurter Medienrechtstage 2011 'Medienfreiheit in Europa - auf dem Rückzug?'" erschienen

Johannes Weberling / Heike Dörrenbächer (Hrsg.): 10. Frankfurter Medienrechtstage 2011 "Medienfreiheit in Europa - auf dem Rückzug?", Osteuropa-Recht Beilage zu Heft 1 (März)/2012, ISBN 978-3-8305-3073-2, 94 S., EURO 9,80

 
Die Verankerung der Medien- und Pressefreiheit in der europäischen Grundrechtecharta ist Ausweis des Stellenwerts unabhängiger Medien in Europa als Eckpfeiler einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung. Seit Jahren belegen direkte und indirekte staatliche Repressionen gegenüber Journalisten und Medien in zahlreichen Ländern Europas allerdings eine Diskrepanz zwischen geschriebenen Verfassungsgrundsätzen und der Verfassungsrealität. Ein mangelnder Wettbewerb zwischen unabhängigen Medienunternehmen sowie die Abhängigkeit vieler Medienunternehmen von politischen und wirtschaftlichen Interessen sind weitere Hemmnisse freier Medien.

Vor diesem Hintergrund veranstaltet der Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)  seit 2002 zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde und mit Unterstützung der Märkischen Oderzeitung, der FAZIT-Stiftung und des Open Society Institute  jährlich im Wintersemester die Frankfurter Medienrechtstage. Teilnehmer sind Juristen und Medienwissenschaftler genauso wie Journalisten, Verleger und nicht zuletzt Vertreter öffentlicher Einrichtungen. Gerade wegen der Verbindung der unterschiedlichen Welten von Theorie und Praxis des Medienrechts sind die Medienrechtstage zum herausragende Leuchtturm des jetzt seit 10 Jahren an der Viadrina bestehenden Medienrechtsschwerpunkts geworden und bieten die Plattform für ein ständiges Monitoring, das durch die aus den Medienrechtstagen hervorgegangenen Initiativen wie die 2010 gegründete neue Art. 10 EMRK-Arbeitsgruppe verstetigt und vertieft wird.

Das Spektrum der Themen zeigt die Komplexität und Bedeutung  der Medienfreiheit für die demokratische Fundierung und Ausrichtung unserer Länder:
Die 1. Frankfurter Medienrechtstage 2002 dienten einer Bestandsaufnahme der Theorie und Praxis des Rechts der Presse in Mittel- und Osteuropa im Vergleich.
Thema der 2. Frankfurter Medienrechtstage 2003 waren ausländische Medienbeteiligungen in den Ländern Ost- und Südosteuropas und ihren Auswirkungen auf die Medienfreiheit.
Die 3. Frankfurter Medienrechtstage 2004 befaßten sich mit „Informationspflichten des Staates gegenüber Journalisten – Luxus oder Voraussetzung für eine freie und unabhängige Medienberichterstattung in Ost-/Südosteuropa?“.
„Theorie und Praxis des Rechts der Presse in Mittel- und Osteuropa im Vergleich – Strategien zur Durchsetzung und Stabilisierung der Pressefreiheit in Ost- und Südosteuropa“ waren das Oberthema der 4. Frankfurter Medienrechtstage 2005 an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) und der 5. Frankfurter Medienrechtstage 2007. In diesem Zusammenhang wurden insbesondere die Gewährleistung eines unabhängigen Pressevertriebs und die Chancen und Risiken der Selbstregulierung diskutiert.
Thema der 6. Frankfurter Medienrechtstage 2007 waren „Rechtliche Möglichkeiten und Praxis der Aufarbeitung der Herrschaftsinstrumente totalitärer Systeme insbesondere durch Medien in Europa“, Thema der 7. Frankfurter Medienrechtstage 2008 war "Die Stellung des Journalisten in Deutschland und in Ost- und Südosteuropa".
Wenig erfreuliche Perspektiven eröffneten die 8. Frankfurter Medienrechtstage 2009 zum Thema "Medienvielfalt in Ost-/Südosteuropa - Stand, Notwendigkeit, Perspektiven" und die
9. Frankfurter Medienrechtstage zum Thema "Staatliche Maßnahmen zur Behinderung freier Berichterstattung in Ost-/Südosteuropa - Stand und Gegenstrategien".

Als Rückblick und Bilanz sowie vor allem als Ausblick für die Zukunft wurde deshalb auf den 10. Frankfurter Medienrechtstagen am 14./15. November 2011 erörtert, ob sich die Medienfreiheit in Europa tatsächlich auf dem  Rückzug befindet oder es Ansätze für eine Stärkung unabhängiger Berichterstattung gibt. Nutzen europäische Institutionen ihre Möglichkeiten zur Stärkung freier Medien zufriedenstellend? Kann die Qualität der Medien durch Selbstorganisation von Verlegern und Journalisten gesteigert werden und bietet die Medienkonvergenz positive Perspektiven oder gesteigerte Risiken für die Zukunft der Medienfreiheit in Europa?

Aufgrund privater Sponsoren des Studien- und Forschungsschwerpunkts Medienrecht ist es uns erneut möglich, den Großteil der Beiträge der 10.Frankfurter Medienrechtstage zu veröffentlichen. Die Herausgeber hoffen, daß sie damit allen, denen die Herstellung, Förderung und Sicherung freier Berichterstattung in ihren Ländern ein Anliegen ist, einmal mehr nützliche Anregungen und Argumente an die Hand geben können.
 
Wiki-Watch organisiert sich neu
Europa-Universität Viadrina Medieninformation Nr. 129-2011 vom 7. September 2011:

Wiki-Watch organisiert sich neu

Die von diversen Medien gegenüber der Arbeitsstelle Wiki-Watch an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und ihren Mitarbeitern Wolfgang Stock, Maximilian Kall und Johannes Weberling erhobenen Vorwürfe sind nachweislich falsch.

Allerdings hat Prof. Dr. Wolfgang Stock in Anbetracht der noch laufenden juristischen Auseinandersetzungen auf die Leitung der Arbeitsstelle Wiki-Watch verzichtet, um Schaden von der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) abzuwenden. Herr Prof. Dr. Wolfgang Stock verzichtet auf die Zugriffsrechte auf der Internetplattform Wiki-Watch.de, die zugleich verlagert wird.

Die Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) hat diesen Schritt mit Respekt zur Kenntnis genommen und dankt Prof. Dr. Wolfgang Stock für seine Arbeit beim Aufbau der Arbeitsstelle Wiki-Watch.

Die Europa-Universität Viadrina wird die Arbeitsstelle Wiki-Watch weiterführen.

 
weiter ...
  • Festschrift "Nachdenken über Eigentum" für Alexander von Brünneck erschienen
  • RA Prof. Dr. Johannes Weberling: Stellungnahme zum Entwurf der 8. Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG)
  • Regierung von Unterfranken: Öffentlichkeit von Sitzungen kommunaler Gremien/Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Kommunen
  • Johannes Weberling: Polizei und Justiz in Niedersachsen und die Pressefreiheit
  • OER-Sonderdruck "9. Frankfurter Medienrechtstage 2010 'Staatliche Maßnahmen zur Behinderung freier Berichterstattung in Ost- und Südosteuropa - Stand und Gegenstrategien'" erschienen
  • Johannes Weberling: Zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechtsschutz - Die gut geplante Rückkehr der Monika Lierhaus
  • Das neue Mediengesetz Ungarns 2010 - in englischer Sprache
  • OLG München: Namensnennung von Inoffiziellen Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes grundsätzlich zulässig
  • Vortragsveranstaltung "Pressefreiheit in Deutschland - auf dem Rückzug?" der Juristischen Gesellschaft Frankfurt (Oder) e.V. am 8. Dezember 2010
  • VG Berlin: Radio Paradiso darf vorerst weiter senden
  • Holger Dix / Corina Rebega: Die kurze Geschichte des rumänischen Lustrationsgesetzes
  • OER-Sonderdruck "8. Frankfurter Medienrechtstage 2009 'Medienvielfalt in Ost-/Südosteuropa - Stand, Notwendigkeit und Perspektiven'" erschienen
  • Dissertation "Informations- und Auskunftspflichten der öffentlichen Hand gegenüber der Presse" von Katrin Raabe erschienen
  • BGH: Bereithaltung von Dossier mit alten Wort- und Bildberichten über schwere Straftat zum kostenpflichtigen Online-Abruf zulässig
  • BGH: Bereithaltung nicht mehr aktueller Rundfunkbeiträge im Online-Archiv zum Abruf trotz Namensnennung des Verurteilten zulässig
  • Vorträge des Symposiums "Verantwortliche beim Namen nennen - Täter haben ein Gesicht" erschienen
  • OER-Sonderdruck "7. Frankfurter Medienrechtstage 2008 'Die Stellung des Journalisten in Deutschland und in Ost-/Südosteuropa'" erschienen
  • Verband Deutscher Lokalzeitungen e.V. gegen Bußgelder bei unerlaubter Telefonwerbung
  • Thomas Starke: Unrecht beim Namen nennen. Die persönliche Identifizierung von MfS-Mitarbeitern als Rechtsproblem
  • Anders Moseholm CAPACITY Berlin 31. Oktober - 13. November 2008
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